Pressemitteilung

Einstweilige Anordnung zur Überlassung der Stadthalle Weinheim für Parteitag

Der Staatsgerichtshof hat heute in einer EiIentscheidung über einen Antrag der NPD entschieden. Die Beschwerdeführerin begehrte die Überlassung der Stadthalle der Stadt Weinheim zur Durchführung eines Bundesparteitags im November 2014, nämlich am 1. und 2. November 2014 oder hilfsweise an drei anderen Wochenenden. Der Antrag vor dem Staatsgerichtshof richtete sich gegen Beschlüsse des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 16. und 29. Oktober 2014. Nach Auffassung der Beschwerdeführerin verletzten diese Beschlüsse ihren Anspruch auf rechtliches Gehör und auf effektiven Rechtsschutz. Der Staatsgerichtshof ließ dies bei der Entscheidung über die einstweilige Anordnung offen, hielt aber eine unzureichende Sachverhaltsermittlung durch den Verwaltungsgerichtshof für möglich. Den im Einzelnen von der Beschwerdeführerin dargelegten Zweifeln an der von der Stadt behaupteten Belegung oder Sperrung ihrer Stadthalle sei der Verwaltungsgerichtshof nicht nachgegangen. Der Staatsgerichtshof entschied im Wege einer Folgenabwägung, dass der Beschwerdeführerin die Stadthalle an einem der Wochenenden im November 2014 zu überlassen sei. Sowohl dem Rechtsschutzbegehren der Beschwerdeführerin als auch den Belangen der Stadt hat der Staatsgerichtshof dadurch Rechnung getragen, dass er der Stadt die Möglichkeit eingeräumt hat, aus den von der Beschwerdeführerin genannten Wochenenden eines auszuwählen. Die Stadt muss der Beschwerdeführerin ihre Entscheidung bis 31. Oktober 2014, 10:00 Uhr, mitteilen.  

1 VB 56/14

http://stgh.baden-wuerttemberg.de/de/entscheidungen/

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