Pressemitteilung

Organstreit der AfD-Fraktion wegen Ablehnung eines Untersuchungsausschusses "Linksextremismus in Baden-Württemberg"

Die AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg und die zwischenzeitlich von Mitgliedern der Partei AfD gebildete ABW-Fraktion beantragten am 10. August 2016 die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Linksextremismus in Baden-Württemberg“. Am 28. September 2016 beschloss der Landtag eine Änderung von § 2 Abs. 3 Satz 1 des Untersuchungsausschussgesetzes. Bis dahin hatte die Norm folgenden Wortlaut: „Mit einem Antrag, der bei seiner Einreichung die Unterschriften von einem Viertel der Mitglieder des Landtags trägt oder von zwei Fraktionen unterzeichnet ist (Minderheitenantrag), wird der Landtag zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses verpflichtet.“ Durch die Änderung wurden nach den Wörtern „von zwei Fraktionen“ die Wörter „, deren Mitglieder verschiedenen Parteien angehören,“ eingefügt. Die Gesetzesänderung trat am 10. Oktober 2016 in Kraft. Am 11. Oktober 2017 kehrten die Abgeordneten der ABW-Fraktion zur AfD-Fraktion zurück. Mit Beschluss vom 10. November 2016 lehnte der Landtag die Einsetzung des Untersuchungsausschusses ab. Die AfD-Fraktion hat am 9. Mai 2017 ein Organstreitverfahren beantragt und rügt insbesondere die Verletzung des Gleichbehandlungsgebots.

Der Verfassungsgerichtshof verhandelt über das Organstreitverfahren am

            Freitag, den 8. Dezember 2017, 10.45 Uhr

            im Sitzungssaal 1 des Oberlandesgerichts Stuttgart,
            Olgastr. 2, 70182 Stuttgart

 

Auf die Pressemitteilungen in dieser Sache vom 9. Mai und 4. Juli 2017 wird verwiesen. Sie sind auf der Homepage des Verfassungsgerichtshofs veröffentlicht.

1 GR 29/17 

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