Pressemitteilung

Eingang eines Organstreitverfahrens beim Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg

Beim Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg ist heute ein Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die GRÜNEN im Landtag  eingegangen. Die Fraktionen beantragen die Feststellung, der Finanzminister und die Landesregierung hätten durch eine auf Art. 81 Satz 2 der Landesverfassung gestützte außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung zur Finanzierung des Erwerbs von Aktien der EnBW AG durch die Neckarpri GmbH das Recht des Landtags aus Art. 79 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Landesverfassung verletzt und damit gegen die Verfassung verstoßen.

Der Staatsgerichtshof wird den Antrag der Landesregierung und dem Präsidenten des Landtags von Baden-Württemberg zustellen und ihnen Gelegenheit zu einer Äußerung binnen angemessener Frist geben. Ein Verhandlungstermin wird voraussichtlich nach Eingang der Äußerungen bestimmt werden; ein solcher Termin wird möglicherweise im dritten Quartal des Jahres in Betracht kommen.

Aktenzeichen GR 2/11

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